Gesetzliche Grundlage der Altholzentsorgung ist die Altholzverordnung.
Die Altholzverordnung unterteilt das Altholz in 5 Sorten.
Je nach Kategorie haben wir Verwertungs- bzw. Entsorgungswege in Heizkraftwerken, der Spannplattenindustrie, oder auch in A4 zugelassenen Verbrennungsanlagen.
Wir bieten Ihnen ein komplettes Erfassungs- und Verwertungssystem für Ihre anfallenden Althölzer.
Vom 5 cbm Container bis zum 90 cbm Abrollcontainerzug können wir Ihnen ein umfangreiches Programm anbieten.
Für größere Mengen Altholz oder auch Nutzholz bieten wir Ihnen auch die Zerkleinerung mit unserem Holzshredder an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Altholzverordnung
Kategorie | Bezeichnung | Herkunft (Beispiele) | Verwertung / Beseitigung |
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A 1 | Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz, praktisch nicht verunreinigt | Möbel aus Massivholz ohne Leimplatten | Geeignet für stoffliche Verwertung (z. B. Fertigung neuer Spannplatten)oder in Heizkraftwerken |
A 2 | Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel | Leimholzplatten, Möbel ohne PVC-Anteile, Innentüren, Dielen | Geeignet für stoffliche Verwertung (z. B. Fertigung neuer Spannplatten)oder in Heizkraftwerken |
A 3 | Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel | Möbel mit PVC-Kanten oder PVC-Beschichtungen | Thermische Verwertung in einer geeigneten Anlage |
A 4 | Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz und Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht anderern Kategorien zugeordnet werden kann | Bahnschwellen, Leitungsmasten, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Zäune, Gartenmöbel aus Holz | Thermische Verwertung in einer geeigneten Anlage |
PCB-Altholz | Altholz, das mit Mitteln behandelt ist, die (PCB) enthalten | Bahnschwellen, Dämmplatten | Beseitigung bei der GSB |